gültig ab 1.1.2007


Normaler Beitrag

Einzelbeitrag

  Monatsbeitrag

  Jahresbeitrag

Aufnahmegebühr

Überweisungen

Mitglieder ab 18 Jahre (aktiv)

   15,00 €

  180,00 €

  10,00 €

Beitragskonto

Kinder/Jugendliche unter 18 J.

     8,00 €

    96,00 €

  10,00 €

Bernburger RC

Schüler/Azubis/Studenten/Zivis  Soldaten im GWD ab18(gegen  Nachweis)

    10,00 €

  120,00 €

  10,00 €

SK Elbe-Saale BLZ 80055500

Rentner

      7,50 €

    90,00 €

  10,00 €

KNr.330047981

Mitglieder ab 18 Jahre               Nichtaktive/Fördernde

    11,00 €

  132,00 €

  10,00 €

 

Ermäßigte Beiträge

Familienbeitrag

Monatsbeitrag             2. Mitglied

Monatsbeitrag ab     3.Mitglied

Jahresgebühr

Aufnahme-          gebühr

Mitglieder ab 18 Jahre            Arbeitslose(1Jahr befristet)

   6,50 €

 

  78,00 €

  10,00 €

Kinder/Jugendliche unter 18 J.

   6,50 €

   5,50 €

 78,00 €

  66,00 €

  10,00 €

Schüler/Azubis/Studenten/ZivisSoldaten im GWD                   ab 18 Jahre gegen Nachweis

   7,50 €

   6,50 €

90,00 €                      78,00€             

  10,00 €

Sonstige Vereinsgebühren

Kaution für Spindschlüssel - 10,00 €                   Mahngebühren   -   5,00 €

Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils am Anfang eines Quartals bei erteilter Einzugsermächtigung abgebucht.Bei Überweisungen bzw.  Barzahlungen gelten die gleichen Einzahlungstermine wie im Abbuchungsverfahren.Der Familienbeitrag ist für Geschwister ab 18 Jahre nicht möglich.Für Rentner gilt der Familienbeitrag nicht,da sie bereits eine Beitragsminderung in Anspruch nehmen.

  • Aktives Mitglied bedeutet, sportliche Betätigung im Bootshaus und in den Sportstätten, die vom  Verein zur Verfügung gestellt werden. (Ausgenommen ist das jährliche An-und Abrudern)
  • Aktive Mitglieder,die sich im Bootshaus bzw. in Ruderbooten sportlich betätigen, müssen im Jahr  10 Arbeitsstunden in maximal 3 Abschnitten leisten. Bei Nichtleistung muss ein Betrag von 4 € / pro  Arbeitsstunde gezahlt werden.Bei Nichtzahlung kann das Mitglied vom Verein ausgeschlossen   werden.
  • Arbeitslose können eine Beitragsminderung beim Vorstand mündlich beantragen
  • Der schriftliche Nachweis für eine Beitragsminderung ist bis zum Beginn des laufenden Jahres beim  Vorstand vorzulegen.

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