Beitragsordnung Bernburger Ruderclub

gültig ab 1.1.2007


Normaler Beitrag

Einzelbeitrag

  Monatsbeitrag

  Jahresbeitrag

Aufnahmegebühr

Überweisungen

Mitglieder ab 18 Jahre (aktiv)

   15,00 Euro

  180,00 Euro

  10,00 Euro

Beitragskonto

Kinder/Jugendliche unter 18 J.

     8,00 Euro

   96,00 Euro

  10,00 Euro

Bernburger RC

Schüler/Azubis/Studenten/Zivis Soldaten im GWD ab18(gegen Nachweis)

   10,00 Euro

  120,00 Euro

  10,00 Euro

SK Elbe-Saale BLZ 80055500

Rentner

     7,50 Euro

   90,00 Euro

  10,00 Euro

KNr.330047981

Mitglieder ab 18 Jahre               Nichtaktive/Fördernde

   11,00 Euro

  132,00 Euro

  10,00 Euro

 

Ermäßigte Beiträge

Familienbeitrag

Monatsbeitrag    2.Mitglied

Monatsbeitrag ab 3.Mitglied

Jahresgebühr

Aufnahme-        gebühr

Mitglieder ab 18 Jahre           Arbeitslose(1Jahr befristet)

   6,50 Euro

 

  78,00 Euro

10,00 Euro

Kinder/Jugendliche unter 18 J.

   6,50 Euro

   5,50 Euro

  78,00 Euro     66,00 Euro

10,00 Euro

Schüler/Azubis/Studenten/Zivis Soldaten im GWD                  ab 18 Jahre gegen Nachweis

   7,50 Euro

   6,50 Euro

  90,00 Euro     78,00 Euro

10,00 Euro

Sonstige Vereinsgebühren

Kaution für Spindschlüssel-10 EURO                   Mahngebühren   -   5 Euro

Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils am Anfang eines Quartals bei erteilter Einzugsermächtigung abgebucht.Bei Überweisungen bzw. Barzahlungen gelten die gleichen Einzahlungstermine wie im Abbuchungsverfahren.Der Familienbeitrag ist für Geschwister ab 18 Jahre nicht möglich.Für Rentner gilt der Familienbeitrag nicht,da sie bereits eine Beitragsminderung in Anspruch nehmen.

  • Aktives Mitglied bedeutet,sportliche Betätigung im Bootshaus und in den Sportstätten,die vom           Verein zur Verfügung gestellt werden. (Ausgenommen ist das jährliche An-und Abrudern)
  • Aktive Mitglieder,die sich im Bootshaus bzw.in Ruderbooten sportlich betätigen,müssen im Jahr          10 Arbeitsstunden in maximal 3 Abschnitten leisten. Bei Nichtleistung muss ein Betrag von 4 € / pro     Arbeitsstunde gezahlt werden.Bei Nichtzahlung kann das Mitglied vom Verein ausgeschlossen            werden.
  • Arbeitslose können eine Beitragsminderung beim Vorstand mündlich beantragen
  • Der schriftliche Nachweis für eine Beitragsminderung ist bis zum Beginn des laufenden Jahres beim      Vorstand vorzulegen.

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